Mailänder Übersetzungsbüro
"INTEREXPERT" ist ein Mailänder Übersetzungsbüro, das sowohl Gesellschaften als auch Privatpersonen Übersetzungs- und Dolmetscherdienste, die Vereidigung und die Beglaubigung von Übersetzungen sowie die Legalisierung von Unterlagen anbietet.
Alle Übersetzer und Dolmetscher, die mit INTEREXPERT zusammenarbeiten, weisen eine langjährige Erfahrung auf und konnten sich in verschiedenen Sektoren spezialisieren, um folgenden Service zu bieten:
Übersetzung von Bilanzen
Übersetzung von Finanzunterlagen
Übersetzung von Eintragungen in den Firmenregistern/Handelskammern
Übersetzung von Gesellschaftssatzungen
Übersetzung von Satzungsunterlagen
Übersetzung von Betriebsanweisungen
Übersetzung von technischen Handbüchern
Übersetzung von Kauf-Verkaufverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Verträgen für Mitarbeiter und Lieferungen
Übersetzung von Beschreibungen neuer Produkte aus dem Bereich der Medizin und der Kosmetik
Übersetzung von Webseiten
Sehr oft übersetzen wir die Unterlagen zur Gründung von Gesellschaften im Ausland bzw. zur Teilnahme an internationalen Ausschreibungen. In diesen Fällen müssen diese Übersetzungen auch seitens eines vereidigten Übersetzers beglaubigt und die Dokumentation legalisiert werden.
Die Beglaubigung der Übersetzungen und die Legalisierung der Dokumente erfolgen aus verschiedenen Gründen und mit unterschiedlichen Modalitäten. Unter der Legalisierung eines Dokuments versteht man die Legalisierung der Unterschrift der dazu befugten Person, die das Dokument unterschrieben hat.
Die Legalisierung der Unterlagen in Italien wird in der Präfektur bzw. bei der Anwaltschaft durchgeführt. Z.B. muss man zur Legalisierung, Übersetzung, Vereidigung bzw. Beglaubigung der Eintragung im Firmenregister einer Gesellschaft wie folgt beschrieben vorgehen:
Vor allem muss bei der Präfektur die Unterschrift des Beamten des Firmenregisters beglaubigt werden.
Anschließend führt man die Übersetzung des Dokuments, zusammen mit dem Stempel der Präfektur, mit welchem die Unterschrift des Beamten der Handelskammer beglaubigt wird, durch.
Die Übersetzung muss persönlich vom Übersetzer / Sachverständigen beim Gericht vereidigt / beglaubigt werden (als „Beglaubigung der Übersetzung“ versteht man dabei die Vereidigung seitens eines offiziellen, im entsprechenden Register eingetragenen Übersetzer vor dem Gerichtskanzleibeamten, indem das entsprechende Vereidigungsprotokoll ausgefüllt und unterzeichnet wird).
Anschließend muss das Dokument der Präfektur beim Gericht zur Legalisierung der Unterschrift des Gerichtskanzleibeamten vorgelegt werden.
Handelt es sich hingegen um eine notarielle Urkunde, muss die Unterschrift des Notars in der Anwaltschaft des Zugehörigkeitsbezirks des Notars legalisiert werden.
Je nach den geltenden internationalen Abkommen kann auch eine Legalisierung im Konsulat des Bestimmungslands des Dokuments gefordert werden.
Wir führen derartige Aufträge sehr oft für unsere Kunden durch.
Unserer Privatkunden nehmen hingegen vor allem folgende Dienste in Anspruch;
Übersetzung von Geburtsurkunden
Übersetzung von Heiratsurkunden
Übersetzung von Bescheinigungen bezüglich der bestehenden, strafrechtlichen Belastungen
Übersetzungen von Wohnsitzbescheinigungen
Übersetzung von Auszügen der Steuererklärung
Übersetzung von Schul-, Hochschul- und Universitätsattesten
Übersetzung von Abiturzeugnissen und der eventuellen Anlagen
Übersetzung von Abschlüssen von technischen Hochschulen und der eventuellen Anlagen
Übersetzung von Hochschulabschlüssen und der eventuellen Anlagen
Übersetzung von Führerscheinen
Übersetzung von medizinischen Attesten, Analysen, persönlichem Schriftwechsel und vieles mehr
Je nach Verwendung der vorgenannten Unterlagen, kann die Legalisierung bzw. die Beglaubigung / die Vereidigung der Übersetzung notwendig werden. Man sollte sich deshalb stets vorher bei den Behörden, denen das Dokument vorgelegt werden muss, informieren, um es entsprechend den Anforderungen vorbereiten zu können.
Zusammen mit den persönlichen Unterlagen bitten wir unsere Kunden immer um die Übergabe einer Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweises, um sicher zu sein, dass die personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsort usw.) mit den offiziellen Unterlagen konform in der Übersetzung angegeben werden.